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   BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84   

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BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84 (https://dejure.org/1985,8055)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.1985 - 1 B 158.84 (https://dejure.org/1985,8055)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 1985 - 1 B 158.84 (https://dejure.org/1985,8055)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Aufenthaltsrechtliche Bedeutung der Adoption erwachsener Ausländer durch Deutsche

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84
    Der Kläger wirft die Frage auf, ob sich die Rechtsgrundsätze, von denen das angefochtene Berufungsurteil im Anschluß an die Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 und 1 C 52.81 - ausgeht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar mit den Entscheidungen BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80] und FamRZ 1984, 554, vereinbaren läßt.

    Insbesondere läßt sich der Entscheidung BVerfGE 57, 170 oder sonstigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht entnehmen, daß Art. 6 GG geböte, dem Wunsch nach Zusammenleben von Eltern und erwachsenen Kindern im Rahmen des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG dasselbe Gewicht beizumessen wie dem entsprechenden Wunsch von Ehegatten.

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84
    Der Kläger wirft die Frage auf, ob sich die Rechtsgrundsätze, von denen das angefochtene Berufungsurteil im Anschluß an die Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 und 1 C 52.81 - ausgeht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar mit den Entscheidungen BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80] und FamRZ 1984, 554, vereinbaren läßt.

    Der Kläger meint, das bereits erwähnte Urteil des beschließenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 - und das ihm folgende Berufungsurteil wichen von dem Urteil des Senats vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (BVerwGE 65, 188) ab.

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84
    Der Kläger meint, das bereits erwähnte Urteil des beschließenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 - und das ihm folgende Berufungsurteil wichen von dem Urteil des Senats vom 26. März 1982 - BVerwG 1 C 29.81 - (BVerwGE 65, 188) ab.
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84
    Der Kläger wirft die Frage auf, ob sich die Rechtsgrundsätze, von denen das angefochtene Berufungsurteil im Anschluß an die Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 und 1 C 52.81 - ausgeht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar mit den Entscheidungen BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80] und FamRZ 1984, 554, vereinbaren läßt.
  • BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84
    Verhielte es sich tatsächlich so, dann wäre der beschließende Senat mit seinem Urteil vom 10. Juli 1984 von seiner früheren Rechtsprechung abgerückt; eine Abweichung von einer inzwischen aufgegebenen Rechtsprechung kann aber nicht zur Zulassung der Revision führen (vgl. Beschluß vom 20. November 1981 - BVerwG 3 B 52.81 - Buchholz 427.3 § 12 LAG Nr. 164).
  • BVerfG, 21.03.1984 - 2 BvR 347/84

    Volljähriger Ausländer - Adoption durch deutschen Staatsangehörigen -

    Auszug aus BVerwG, 10.01.1985 - 1 B 158.84
    Der Kläger wirft die Frage auf, ob sich die Rechtsgrundsätze, von denen das angefochtene Berufungsurteil im Anschluß an die Urteile des erkennenden Senats vom 10. Juli 1984 - BVerwG 1 C 11.82 und 1 C 52.81 - ausgeht mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, und zwar mit den Entscheidungen BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80] und FamRZ 1984, 554, vereinbaren läßt.
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